Rösler: FDP verbreitet Falschinfos, Statistisches Landesamt bestätigt Fakten
Datum: 30.01.2025
"In neun von zwölf realistischen Rechenvarianten hätte das neue Landtagswahlrecht 2016 und 2021 zu einem kleineren Landtag geführt, zweimal wäre die Größe gleich geblieben. Nur in einer Variante im Jahr 2016 hätte das neue Landtagswahlrecht zu einer geringfügigen Vergrößerung von 143 auf 147 Sitzen geführt." Dies ist das Ergebnis einer Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Dr. Markus Rösler an das Statistische Landesamt.
"Insbesondere die FDP verbreitet hier Falschaussagen mit der Behauptung, der Landtag würde wegen des neuen Landtagswahlrechtes quasi automatisch größer. Auf ihrer Internetseite schreibt die FDP-Landtagsfraktion sogar von einer möglichen Verdopplung der Landtagsgröße die Rede. Das wären Stand jetzt 308 Sitze, eine absurde FDP-Theorie. Selbst die Verdopplung der Mindestgröße von 120 auf 240 Sitze ist nur bei unrealistischen Annahmen möglich. Die FDP steht in der Pflicht, ihre Aussagen über 308 bzw. 240 Sitze mit konkreten Landtagswahlergebnissen zu hinterlegen. Mit ihrer immer wieder wiederholten Verbindung einer quasi automatischen Vergrößerung des Landtages aufgrund des neuen Wahlrechts verwirren sie die Menschen und irren mit der Argumentation", so Rösler, der bei den Grünen Vorsitzender des Arbeitskreis Finanzen ist.
"Ich habe mir vom Statistischen Landesamt zuerst vier und dann weitere acht Ergebnisvarianten mit neuem Wahlrecht für 2021 und 2016 im Vergleich zum alten Wahlrecht berechnen lassen, die aufgrund von Erfahrungen bei Wahlen mit Erst- und Zweitstimme realistisch sind", so der Abgeordnete, der dem Landtag bereits seit 2011 angehört. "Neben der Basisvariante, bei der das Erst- und Zweitstimmenergebnis gleich gewesen wäre, habe ich wie in der Wissenschaft üblich andere Varianten mit unterschiedlichen Erststimmenergebnissen abgefragt", betont Rösler. „Die beim Statistischen Landesamt abgefragten 12 Ergebnisse sind noch eindeutiger als nach der ersten Abfrage mit vier Ergebnissen:
Bei neun von 12 Varianten wäre der Landtag 2021 bzw. 2016 bei Berücksichtigung des neuen Landtagswahlrechts kleiner gewesen – teils sogar nur noch in Mindestgröße mit 120 Sitzen.“
"Wirklich entscheidend ist das Wahlverhalten. Je mehr Fraktionen in den Landtag einziehen, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit eines größeren Landtages. Natürlich kann es auch extreme Erststimmenergebnisse geben, die zu Verkleinerungen oder Vergrößerungen führen. Es ist angesichts der Aussagen der FDP eine Ironie des Schicksals, dass ein Einzug der FDP oder auch von BSW 2026 in den Landtag eher zur Vergrößerung des Landtages führt. Spitz formuliert: Wer keine Vergrößerung des Landtages möchte, darf FDP oder BSW, die nach aktuellen Umfragen knapp um die 5 Prozent liegen, nicht wählen", so Rösler.
Konkret hatte Rösler neben der Basisvariante des Wahlergebnisses 2021 mit Liste fünf weitere Varianten mit verschiedenen Erststimmenergebnissen je für die Wahlergebnisse 2021 und 2016 abgefragt:
- Basisvariante: Erststimme gleich Zweitstimme
Da im Regelfall die fürs Direktmandat in Frage kommenden Kandidatinnen und Kandidaten der großen Fraktionen mehr Erststimmen erhalten, lauteten die folgenden Annahmen:
- CDU-Kandidaten erhalten zwei Prozentpunkte mehr Erststimmen, grüne Kandidaten einen Prozentpunkt mehr.
- Grüne und CDU-Kandidaten erhalten je zwei Prozentpunkte mehr Erststimmen.
- CDU-Kandidaten erhalten vier Prozentpunkte mehr Erststimmen, grüne Kandidaten erhalten zwei Prozentpunkt mehr Erststimmen.
Da prominente Kandidaten bei den Erststimmen meist erfolgreich abschneiden, lauteten zwei weitere Annahmen:
- SPD, FDP und AFD erhalten in den jeweiligen drei stärksten Wahlkreisen, also ihren Hochburgen, je drei bzw. Prozentpunkte mehr Erststimmen – ergänzt von zwei Prozentpunkte mehr Erststimmen der CDU je Wahlkreis und einem Prozentpunkt mehr Erststimmen der Grünen.
- SPD, FDP und AFD erhalten in den jeweiligen drei stärksten Wahlkreisen, also ihren Hochburgen, je fünf bzw. Prozentpunkte mehr Erststimmen – ergänzt von zwei Prozentpunkte mehr Erststimmen der CDU je Wahlkreis und einem Prozentpunkt mehr Erststimmen der Grünen.
2021 bliebe der Landtag bei Variante 1 und 3 mit 154 Sitzen gleich groß. Alle anderen Varianten würden zu einer Verkleinerung der Landtagsgröße von bis zu acht Sitzen führen.
2016 würde sich die Landtagsgröße bei Variante 3 von 143 auf 147 Sitze leicht vergrößern. Bei den anderen fünf Varianten hätte sich der Landtag 2016 mit neuem Wahlrecht verkleinert – auf 141, 123 oder dreimal sogar auf die Mindestgröße von 120 Sitzen.
Bei den Varianten mit kleinerem Landtag gäbe es teils deutlich weniger grüne Direktmandate.
"Als einer von drei Regierungsabgeordneten habe ich - neben meinen Kollegen Gernot Gruber (SPD) und Martin Hahn (GRÜNE) 2022 eine persönliche Erklärung abgegeben, warum ich dem neuen Listenwahlrecht nicht zustimme - und sehe durchaus die Nachteile des Listenwahlrechts. Aber gerade aus dieser kritischen Haltung heraus finde ich es besonders ärgerlich, wenn die FDP landauf landab mit pauschalen Falschaussagen Werbung macht und die Menschen im Land verunsichert. Richtig ist und bleibt, durch das Statistische Landesamt seriös bestätigt: Der Landtag muss nicht größer, sondern wird bei gleichem Wahlverhalten sogar mit deutlich größerer Wahrscheinlichkeit kleiner durch das Listenwahlrecht", betont Rösler.
"Unsere Landtagspräsidentin Muhterem Aras ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich zu loben: Es ist ihre Pflicht, sich für die Option einer Vergrößerung des Landtages vorzubereiten und hierfür den Landtag auch um zusätzliche Mittel für den Doppelhaushalt 2025/2026 zu bitten. Alles andere wäre verantwortungslos, da realistische Möglichkeiten insbesondere von mehr Fraktionen und damit mehr Abgeordneten im Landtag als bisher existieren.", so der Abgeordnete aus Vaihingen an der Enz.
Hier finden Sie die sechs berechneten Varianten des Statistischen Landesamtes für das Wahljahr 2021.
Hier finden Sie die sechs berechneten Varianten des Statistischen Landesamtes für das Wahljahr 2016.