Die Deponien „Am Froschgraben“ in Schwieberdingen und „Burghof“ in Vaihingen/Enz sind laut Gesetzeslage verpflichtet, freigemessene Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim I aufzunehmen. „Aber damit ist auch Schluss.", so der Grüne Abgeordnete Dr. Markus Rösler.
Datum: 3.3.2021
„Mit der Aufnahme von kreiseigenen freigemessenen Abfällen kommt der Kreis Ludwigsburg seinen Entsorgungspflichten nach. Wir sind nicht zuständig für die Aufnahme von Bauschutt aus anderen Kreisen oder Regionen, die nicht oder nicht rechtzeitig für ausreichende Deponiekapazität gesorgt haben“, - so die Position des Landtagsabgeordneten der Grünen, Dr. Markus Rösler in einem Abgeordnetenbrief an Umweltminister Franz Untersteller.
Rösler erinnerte auch an die klare Positionierung des Landratsamtes schon unter dem früheren Landrat Dr. Rainer Haas und unterstreicht seine eigene Position: Die Deponien „Am Froschgraben“ in Schwieberdingen und „Burghof“ in Vaihingen/Enz sind zwar laut Gesetzeslage verpflichtet, freigemessene Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim I aufzunehmen. „Aber damit ist auch Schluss. Der Kreis Ludwigsburg hat seine Pflichten damit umfassend erfüllt und steht nicht für freigemessene Abfälle aus anderen Standorten zur Verfügung", so Rösler, in dessen Wahlkreis beide Deponien liegen.
In der Antwort Unterstellers an Rösler bestätigt dies nun der Umweltminister: „Ich halte weiterhin strikt am Prinzip der Entsorgung durch die jeweiligen Standortlandkreise fest. In dieser Angelegenheit bin ich mir mit dem Landkreistag vollumfänglich einig.“
Nach Auskunft des Umweltministeriums ist die Situation im Kreis Ludwigsburg anders gelagert als im benachbarten Enzkreis. Dieser habe mit dem Landkreis Karlsruhe eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen, dass die Deponie Hamberg auch für im Landkreis Karlsruhe anfallenden Abfälle mitgenutzt werden könne.
„Damit steht der Enzkreis auf Basis einer selbst und freiwillig geschlossenen Vereinbarung in der Pflicht, auch freigemessene Abfälle aus dem Bereich seines Kooperationspartners aus Karlsruhe anzunehmen", so Rösler.
Eine Zwangsanweisung wie derzeit in Schleswig-Holstein durch das Land erfolgt ist, ist nach Angaben des Umweltministeriums nur dann als allerletzte Notlösung erforderlich, falls es keinen Deponieraum mehr gibt. „Dann muss die Politik handeln. Denn weder werden wir Baugebiete oder Straßensanierung plötzlich stoppen, noch können Laster mit Bauschutt oder sonstigem Materialien zu Tausenden auf der Straße herumstehen", kommentiert Rösler diese unwahrscheinliche Notlage. Aber selbst für diesen Fall teilt Untersteller in seinem Schreiben an Rösler mit: „Indem der Landkreis Ludwigburg sich in vorbildlicher Weise dazu bekannt hat, die in seinem Gebiet anfallenden, zur Beseitigung freizugebenden Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim I auf seinen Deponien zu beseitigen, sehe ich seinen Beitrag als geleistet an", demzufolge der Kreis da seine Schuldigkeit schon getan hat und dies zu berücksichtigen ist.
„Damit ist klar: Wir im Kreis Ludwigsburg, speziell auch die Deponie am Froschgraben in Schwieberdingen und die dortige Auslastung und Belastung sind Zeichen für die Übernahme von Verantwortung für den gesamten Kreis Ludwigsburg. Damit hat der Kreis seine Aufgaben erfüllt und steht nach meiner Ansicht nicht für weitere Abfälle egal welcher Art aus anderen Kreisen zur Verfügung. „Die AVL und die Kreisrätinnen und Kreisräte im Aufsichtsrat der AVL sehen das ebenso", ist sich Rösler sicher.
Ergänzende Information zu freigemessenen Abfällen:
Das Umweltministerium hatte der EnBW im Februar 2018 die Freigabe erteilt, freigemessenen Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim I auf den Deponien „Am Froschgraben“ in Schwieberdingen und „Burghof“ in Vaihingen/Enz zu beseitigen. Beim Vorgang des Freimessens wird die tatsächliche Radioaktivität von Abfällen geprüft. Material, dessen Aktivität nachweislich die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung unterschreitet, kann nach § 29 Bundesstrahlenschutzverordnung freigegeben werden. Mit der Freigabe unterliegt das Material nicht mehr der strahlenschutzrechtlichen Überwachung, sondern nur noch dem Abfallrecht.
Die EnBW hat mittels Messungen für jede einzelne Liefercharge nachzuweisen, dass der Bauschutt die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung des Bundes einhält. Das sogenanntes 10-Mikrosievert-Konzept ist international gebräuchlich und bundesweit gültig und senkt das mögliche Risiko der Bevölkerung auf ein vernachlässigbares Niveau. Zum Vergleich liegt die natürliche Strahlung in Höhe von durchschnittlich 2.100 Mikrosievert im Jahr. Auch im Verhältnis zur durchschnittlichen jährlichen Belastung aufgrund medizinischer Anwendungen wie Röntgen mit 1.700 Mikrosievert im Jahr zeigt sich, dass die maximal möglichen 10 Mikrosievert im Jahr aus der Deponierung des Bauschutts keine Rolle spielen.