Rösler: 647.455 Euro für Kommunen und starke Ländliche Räume im Kreis Ludwigsburg
Datum: 22.1.2021
Markgröningen, Sachsenheim und Vaihingen/Enz profitieren vom aktuellen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und erhalten zur Unterstützung ihrer städtischen Innenentwicklung insgesamt 647.455 Euro, teilt der Landtagsabgeordnete Dr. Markus Rösler (Grüne) mit.
215.325 Euro fließen nach Unterriexingen. In Sachsenheim werden jeweils Projekte in den Teilorten Häfnerhaslach (20.000 Euro), Hohenhaslach (20.000 Euro) und Spielberg (28.830 Euro) gefördert. Innerhalb Vaihingens kommt die finanzielle Unterstützung des Landes der Grundversorgung bzw. der Innenentwicklung in Aurich (20.000 Euro), Ensingen (117.600 + 50.000 Euro) und Horrheim (115.000 + 20.000 Euro) zugute.
„Starke Ländliche Räume liegen uns am Herzen. Wir wissen, dass unsere ländlichen Regionen vor großen Herausforderungen stehen“, erklärt Rösler. „Deshalb hat die grün-geführte Landesregierung das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) noch einmal um 10 Mio. aufgestockt - von 90 auf nunmehr 100,20 Mio. Euro. Es ist die bislang höchste Gesamtfördersumme des Programms“, so Rösler, der Mitglied im Finanzausschuss ist.
Ein Schwerpunkt liegt weiterhin auf Wohnen und Bauen: Mit etwas mehr als der Hälfte der Summe unterstützt Grün-Schwarz Innenentwicklung und Wohnraum. Einen Förderzuschlag erhalten Projekte, wenn Holz für die Bauten verwendet wird.
Eine starke Infrastruktur vor Ort ist ein zentraler Standortfaktor für die Gemeinden. Gemeinden, die Bäckereien, Metzgereien, kleine Handwerksbetriebe und Gasthäuser unterstützen, werden deshalb bevorzugt gefördert. Auch für Unternehmensentwicklung und Arbeiten im Ländlichen Raum ist eine Vielzahl von Projekten bewilligt worden.
Rösler: „Wir wollen, dass unsere Ortskerne lebendig und lebenswert bleiben. Dazu gehört wohnortnahe Versorgung und wohnortnahes Arbeiten.“
Besondere Akzente setzt die Sonderlinie Dorfgastronomie: 96 Betriebe werden mit insgesamt neun Mio. Euro unterstützt. „Das vergangene Jahr war hart für die Gastronomie. Dabei sind gerade im ländlichen Raum die Gaststätten zentrale Orte der Begegnung. Das Programm leistet einen Beitrag, ihnen eine Perspektive zu bieten“, sagt Rösler.
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) stärkt gezielt die ländlichen Regionen in Baden-Württemberg. Insgesamt wurden in diesem Jahr 1.746 Projekte in 516 Gemeinden ausgewählt. „Markgröningen, Sachsenheim und Vaihingen/Enz haben sich im Wettbewerb um die besten Projekte durchgesetzt, das ist eine Auszeichnung“, freut sich Rösler.
„Die Landesregierung trägt mit der ELR-Förderung bedeutend zu gleichwertigen Lebensbedingungen im ganzen Land bei. Die ELR-Projekte haben zum Ziel, die Strukturen ländlich geprägter Orte nachhaltig zu verbessern“, betont Rösler. Gut die Hälfte der Mittel werden für die Innenentwicklung der Kommunen und das Schaffen von Wohnraum verausgabt. „Die erfolgreiche ökologische Neuausrichtung des Programms wird auch 2021 konsequent fortgesetzt.“
Hintergrund: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Investitionsförderprogramm des Landes für den Ländlichen Raum. Ergänzend zu anderen Förderprogrammen und -kulissen im Ländlichen Raum wie Leader, Plenum, den zwei Biosphärengebieten und den sieben Naturparken gibt es Impulse, die Ländliche Regionen attraktiv und zukunftsfähig halten.
2021 hat das baden-württembergische Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Rahmen der ELR-Programmentscheidung 516 Gemeinden mit insgesamt 1.746 Projekten ausgewählt. Dabei erhalten 1.579 private Antragsteller aus Landesmitteln einen Zuschuss für ihre geplanten Investitionen.
Die grün-geführte Landesregierung will mit dem ELR den Ländlichen Raum nachhaltig stärken und hat das Programm seit 2012 auf die aktuellen Herausforderungen in Klimaschutz und Ressourceneffizienz ausgerichtet. Im Sinne einer Politik für Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Lebensqualität im Ländlichen Raum führen Energieeinsparung, hohe Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder umweltfreundliche Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.
Die Auswahl der Orte und der Projekte erfolgte in einem Wettbewerb der besten Ideen, basierend auf den Entwicklungskonzepten der Gemeinden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz trifft jährlich die Programmentscheidung. Bis zur Aufnahme der Orte und Projekte in die Programmentscheidung wird auch die strukturverbessernde Wirkung der Projekte beurteilt. Je größer die strukturellen Mängel der Gemeinden, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Maßnahmen sind, desto größer ist die Chance zur Aufnahme in das ELR-Programm.
Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, den Ländlichen Raum als zeitgemäßen und attraktiven Wohn-, Lebens- und Arbeitsort zu erhalten, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demografischen Veränderungsprozess zu gestalten, die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten sowie der Abwanderung entgegenzuwirken.