Rösler: "Der Schutz und Erhalt unserer Denkmäler erhält uns einen lebendigen Blick auf unserer Geschichte."
Datum: 23.3.2023
„Die Evangelische Martinskirche in Enzweihingen erhält für die Kirchturmsanierung und die Natursteinabdeckung des ehemaligen Treppenturms an der Nordseite 59.550 Euro aus der aktuellen Tranche der Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg,“ freut sich der Landtagsabgeordnete Dr. Markus Rösler (Grüne).
„Denkmale sind ein wichtiges Bindeglied zwischen unserer Vergangenheit und unserer Gegenwart. Sie weisen auf die reiche Geschichte und Kultur unseres Landes und sollen auch für kommende Generationen erlebbar bleiben. Deshalb stellt die grün-schwarze Landesregierung sicher, dass die Denkmale in gutem Zustand erhalten bleiben. Das Geld hierfür erhält das Land überwiegend aus Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg“, so Rösler, der Mitglied im Aufsichtsrat von Toto-Lotto ist.
Die Martinskirche wird zwar urkundlich erst im Jahr 1298 erwähnt, ist aber laut Aussage der Kirchengemeinde Enzweihingen mit Sicherheit die älteste Kirche in der Umgebung. Sie war die Mutterkirche der Vaihinger Peterskirche, die erst im 10. oder 11. Jahrhundert gegründet wurde, und aller Kirchen und Kapellen der umliegenden Dörfer und Weiler.
Insgesamt fördert das Land im Rahmen dieser ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 52 Denkmale mit insgesamt 6,1 Millionen Euro. Davon sind 21 Vorhaben privater Eigentümerinnen und Eigentümer, 24 von Kirchen und sieben Vorhaben von Kommunen. Aus Datenschutzgründen wird die Förderung zum Erhalt von Denkmalen in privater Hand inzwischen in der Regel nicht mehr veröffentlicht. „Auch hier gilt unser Dank den Menschen im Land, die mit viel Herzblut und Engagement ihre Denkmäler erhalten und pflegen und damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unseres kulturellen Erbes beitragen“, so Rösler. Private Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten bis zur Hälfte der denkmalbezogenen Aufwendungen, bei Kirchen und Kommunen kann die Förderhöhe bis zu einem Drittel entsprechenden Kosten ausmachen. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.