Wolfsabschuss bedauerlich, aber sinnvoll
Datum: 27.1.2026
Zur Entscheidung des Umweltministeriums zur Entnahme des Hornisgrinden-Wolfes (GW2672m) äußert sich der naturschutzpolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, Dr. Markus Rösler:
„Dieser Wolf hat sich bereits im vergangenen und erneut in diesem Winter insbesondere in der Paarungszeit anderen Hunden genähert. Er hat dabei deutlich zu wenig Scheu auch vor Menschen an den Tag gelegt – das ist schlicht gefährlich. Der Abschuss durch das professionelle Entnahmeteam, das auch länderübergreifend in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland agieren kann, ist die logische und sinnvolle Folge. Das Umweltministerium hat hier auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes und nicht des Jagdrechts klar und richtig entschieden, da es sich um einen verhaltensauffälligen Wolf handelt.“
Ähnlich reagierte auch der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle: „Die Entscheidung ist traurig, aber nachvollziehbar. Sie folgt der mit allen Akteuren vereinbarten Logik des Wolfsmanagements in Baden-Württemberg. Der Hornisgrinden-Wolf hat sich wiederholt Menschen, insbesondere in Begleitung von Hunden, genähert, zuletzt auch wieder bis auf wenige Meter. Das ist ein eindeutig ‚unerwünschtes Verhalten‘. Versuche den Wolf zunächst zu besendern und zu vergrämen waren leider nicht erfolgreich. Somit folgt nun der Abschuss. Das ist die logische Konsequenz und dazu stehen wir auch als Naturschutzverband.“
Enssle ergänzt: „Umweltministerin Thekla Walker liegt meines Erachtens richtig, wenn sie jetzt handelt und nicht erst wartet, bis es doch zu einer brenzligen Situation kommt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es vermehrt Berichte über Menschen gibt, die den Wolf aktiv aufsuchen. Die Entnahme zeigt auch, dass das Wolfsmanagement in Baden-Württemberg funktioniert und die Aufnahme ins Jagdrecht überflüssig ist.“
Auch die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. äußerte Verständnis für die Entscheidung des Umweltministeriums:
„Die Entscheidung den Rüden zu töten ist wirklich tragisch.“, so Nicole Kronauer von der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe. „Aber obwohl das Verhalten des Wolfes bisher nicht als gefährlich eingestuft werden konnte, ist im weiteren Verlauf eine Gefährdung von Menschen nicht auszuschließen. Deswegen hat sich die GzSdW entschieden nicht gegen die Ausnahmegenehmigung vorzugehen.“