Rösler: Hilfe für gefährdete Tiere auch nachts zulässig
Datum: 4.2.2021
Bald ist es wieder so weit: Kröten, Frösche und Molche machen sich bei milden und feuchten Temperaturen nachts auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Wenn sie auf dem Weg zu den Laichgewässern Straßen überqueren müssen, können ganze Populationen den Verkehrstod erleiden. „Dank ehrenamtlichen Engagements gibt es heutzutage deutlich weniger überfahrene Amphibien als noch vor 20 Jahren“, freut sich der Naturschutzpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Dr. Markus Rösler. „Amphibienzäune sowie Amphibientunnel wie sie z.B. vom NABU Sachsenheim, vom NABU Schwieberdingen-Hemmingen, vom BUND Bretten oder von einer Gruppe Ehrenamtler*innen im Strudelbachtal betreut werden, helfen die Verkehrsopfer bei Kröten, Fröschen und Molchen zu verringern.“
Nach Auskunft aus dem Sozialministerium ist das Aufstellen von Amphibienzäunen sowie dem Retten der nur zu Nachtstunden wandernden Tiere trotz Lockdown zulässig. „Da es sich um einen Ausnahmetatbestand von den Ausgangsbeschränkungen nach § 1c Abs. 1 Nummer 19 CoronaVO aus Gründen des Tier- und Artenschutzes handelt, werden die alljährlichen Krötenrettungsaktionen auch in diesem Jahr möglich sein“, so Rösler, der selbst viele Jahre im Amphibienschutz ehrenamtlich tätig war.
Aufstellen und Kontrolle von Amphibienzäunen auch mit mehreren Personen steht demnach nichts im Wege. Diese Zäune sollten zwar wenn möglich außerhalb der nächtlichen Ausgangssperre (bis 20:00 Uhr abends oder ab 5:00 Uhr morgens) kontrolliert werden. Zulässig ist das Krötensammeln aber auch während der nächtlichen Ausgangssperre, wenn es erforderlich ist, weil z. B. kein Zaun aufgestellt ist. Die Teilnehmerzahl sollte auf ein Mindestmaß beschränkt sein und die Hygieneanforderungen und der Mindestabstand müssten eingehalten werden.
„Ich empfehle zur Sicherheit, dass alle ehrenamtliche Helfer eine schriftliche Bescheinigung von BUND, NABU, Landratsamt etc. bei sich tragen, die den Einsatz für Amphibienschutz und den Hinweis auf die Ausnahmeregelung in der Corona-Verordnung gemäß § 1c hinweist“. Der grüne Landtagsabgeordnete hat auch schon das Polizeipräsidium Ludwigsburg über diese spezielle Rechtslage informiert, wo die Information an die Polizeireviere im Zuständigkeitsbereich weitergegeben wurde.