Epple und Rösler: Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert 2022 unterjährig 244 dringliche Projekte
Datum: 28.7.2022
"Das Land unterstützt die Innenentwicklung von Sachsenheim-Hohenhaslach mit 44.410 Euro Fördermittel.“, erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete, und Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Konrad Epple.
"Projekte im Bereich Wohnen und Bauen, die zum Beispiel mit dem nachhaltigen Rohstoff Holz umgesetzt werden, erhalten höhere Zuschüsse. Das betrifft aktuell knapp ein Drittel der geförderten Vorhaben. Das ELR-Programm ist konsequent an Kriterien wie Energieeffizienz und Klimaschutz ausgerichtet“, so der Grüne Landtagsabgeordnete Dr. Markus Rösler, der auch Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist.
„Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung und Weiterentwicklung unserer Kommunen im ländlichen Raum. Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Mit der Schwerpunktsetzung Innenentwicklung wird dem Wohnen der notwendige Stellenwert eingeräumt und die Schaffung zusätzlichen Wohnraums ermöglicht. Durch den unterjährigen, schnellen Einsatz von Fördermitteln war es möglich, bereits startklare Projekte in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum aufzunehmen. Wenn die baurechtlichen Genehmigungen vorliegen, können die Projekte sofort umgesetzt werden“, sagte Konrad Epple.
Rösler: „Die Förderung kommt zur rechten Zeit! Die Corona-Pandemie zeigt noch einmal deutlich, wie wichtig eine wohnortnahe Versorgung und wohnortnahes Arbeiten sind. Ländliche Räume zu stärken und fit zu machen für bevorstehende Herausforderungen – das ist für die grün-schwarze Landesregierung von zentraler Bedeutung. Insgesamt sind für das Jahr 2022 90 Millionen Euro im ELR-Topf, mit denen private, kommerzielle und gewerbliche Vorhaben unterstützt werden.“
Hintergrundinformationen
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum.
Mit der unterjährigen Förderung von 16,5 Millionen Euro für strukturell bedeutende Maßnahmen stößt das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wichtige Impulse an.
Bewerbungen zur ELR-Jahresprogrammentscheidung 2023 sind ab jetzt möglich. Allen, die gerade eine Modernisierung, Umnutzung oder Neugründung im ländlich geprägten Orten planen, wird empfohlen, das Förderangebot der bereits veröffentlichten Ausschreibung für die große Jahresprogrammentscheidung 2023 des ELR zu prüfen. Die Bewerbungsfrist für Aufnahmeanträge läuft in den meisten Gemeinden noch bis Mitte September 2022. Die Programmentscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Frühjahr 2023.
Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr