Epple MdL und Dr. Rösler MdL: „Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hilft bei der Stärkung und Weiterentwicklung unserer Kommunen in Baden-Württemberg.“
Gute Nachrichten für Sachsenheim: Das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz hat die Förderzusage aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2025 bekanntgegeben. Die beiden Landtagsabgeordneten Dr. Markus Rösler (GRÜNE) und Konrad Epple (CDU) freut es sehr, dass Projekte in Häfnerhaslach, Hohenhaslach und Ochsenbach mit Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen eine Förderzusage bekommen haben. Die Projekte in Häfnerhaslach und Hohenhaslach werden mit jeweils 50.000 Euro gefördert. Ochsenbach wird mit 189.500 Euro unterstützt.
„Moderne Ortskerne oder ein gutes Kulturangebot bieten den Menschen in unserem Land Begegnungsplätze und vielfältige Möglichkeiten zu ihrer Entfaltung. Das Landesförderprogramm trägt auch 2025 wieder dazu bei, die Bedingungen im ganzen Land zu verbessern. Hier zeigt sich beispielhaft, wie wir mit zukunftsweisenden Ideen unsere Orte fit für die Zukunft machen.“, so Rösler, der auch finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist.
„In Gemeinschaftseinrichtungen treffen sich jeden Tag viele Menschen und die Erhaltung der Grundversorgung vor Ort ist auch wichtig. Diese Maßnahmen erhalten die Lebensqualität der Menschen in unserem Land. Deshalb ist das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum so bedeutend. Es unterstützt auch die Wirtschaft und das Wohnen in Baden-Württemberg.“, betont Epple das Ziel der Förderung durch die grün-schwarze Landesregierung.
Das ELR-Programm fördert über 1.000 Projekte und löst mit 101,4 Mio. Euro Förderung ein Investitionsvolumen von insgesamt 753 Millionen Euro aus. Damit gehen im Land beachtliche wirtschaftliche Impulse und viele Chancen für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität im Ländlichen Raum einher.
Hintergrund:
Das ELR-Programm ist das größte Förderprogramm des Landes zur Modernisierung und Zukunftssicherung ländlicher Räume. Es fördert Städte und Gemeinden im ländlichen Raum in vier zentralen Bereichen: Wohnen, Nahversorgung, Arbeitsplätze und Gemeinschaftsleben - wobei der Fokus auf der Entwicklung der Ortskerne liegt. Das ELR besteht seit 1995. Damals wurde aus dem ,Dorfentwicklungsprogramm‘ und dem vorwiegend gewerblich orientierten ,Strukturprogramm Ländlicher Raum‘ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum wird das Programm stetig weiterentwickelt.
Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-) kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem MLR für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor. Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.