In Bretten wurden 39 Streuobstbäume gefällt, die allein schon aufgrund ihres Alters eine besonders hohe naturschutzfachliche Bedeutung besaßen. Das ist nicht im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes. Sieben Grüne Landtagsabgeordnete schrieben daher einen offenen Brief an die Stadt Bretten und den Landkreis Karlsruhe.
Datum: 9.12.2022
Diese kurzfristige und großflächige Abholzung des Streuobstbestandes hat sowohl in allen benachbarten Wahlkreisen wie auch überregional und sogar landesweit hohe Wellen geschlagen. Denn: Die grün-schwarze Landesregierung hat in einem sehr schwierigen, letztlich aber erfolgreichen Dialog von Naturschutz und Landwirtschaft unter anderem den Schutz unserer wertvollen Streuobstbestände im Rahmen des Biodiversitätsstärkungsgesetzes im §33a LNatSchG verankert und im Juli 2020 beschlossen.
Sinn und Zweck der Regelung ist es, Streuobstbestände in möglichst großem Umfang zu erhalten und sie - so explizit in der Gesetzestextbegründung formuliert - insbesondere vor Inanspruchnahme durch Bebauung zu schützen. Auch laufende Bebauungsplanverfahren mit Aufstellungsbeschlüssen und langjährigen Vorplanungen sind hiervon nicht ausgenommen.
Die Grünen Landtagsabgeordneten Andrea Schwarz, Dr. Markus Rösler, Hermino Katzenstein, Erwin Köhler, Norbert Knopf, Barbara Saebel, Stefanie Seemann haben daher am 7. Dezember 2022 in ihren Funktionen als Wahlkreisabgeordnete, naturschutzpolitischer Sprecher sowie als räumlich angrenzende Wahlkreisabgeordnete gemeinsam einen Brief an Landrat Dr. Christoph Schnaudigel sowie den Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff geschickt.
Der offene Brief kann hier nachgelesen werden.
Gemeinsam mit der Waiblinger Landtagsabgeordnete Swantje Sperling setzt sich Dr. Markus Rösler, Sprecher für Naturschutz der Grünen Landtagsfraktion, auch für eine zeitgemäße Bewertung der Geschirrhütten im Streuobstanbau ein.
Gemeinsam wandten sich die beiden Abgeordneten in Sachen Streuobstwiesen an die zuständige Ministerin Nicole Razavi. Von der Hausspitze des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen wollen Rösler und Sperling wissen, ob durch die Einrichtung von „Sondergebieten für Streuobst und Erholung“ Schutz und Nutzung von Streuobstwiesen sinnvoll kombiniert werden könnte.
Hintergrund sind die vielen Beschwerden von Streuobstwiesenbesitzerinnen und ‑besitzern, die wegen der Überprüfung des Kleinbautenerlasses ihre Gerätehütten abreißen sollen. Den Abgeordnetenbrief können Sie hier nachlesen.