10.3.2026
Auf meine formale Nachfrage per Abgeordnetenbrief, warum die versprochene ÖkokontoVO-Verordnung nicht endlich komme, hat mir Umweltministerium Thekla Walker geantwortet.
Es ist bezeichnend, wie Peter Hauk (frisch gekürter der Dinosaurier des Jahres - bundesweiter NABU-Schmähpreis /NABU verleiht Umweltnegativpreis an Landesagrarminister der Union | tagesschau.de) das Verfahren ausgebremst, verzögert und schlussendlich verhindert hat!
Auch inhaltlich lehnte er bzw. sein Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) - teilweise ohne jede Begründung - zahlreiche sinnvolle Vorschläge ab, die im Zuge der intensiven Evaluierung zu einer Verbesserung führen sollten wie z.B.
- „Natur auf Zeit“-Maßnahmen: Das MLR hat gefordert, sogenannte Maßnahmen des Konzeptes „Natur auf Zeit“ in die ÖKOV aufzunehmen. Dieses sind beispielsweise in Rohstoffabbaustätten sehr wichtige und sinnvolle Maßnahmen. Aber es handelt sich nicht um langfristige, dauerhafte Kompensationsmaßnahmen im Sinne der ÖKOV, sondern um temporäre Maßnahmen des Artenschutzes.
- Trockenmauern: Das MLR fordert, das Trockenmauern auch weiterhin höher bewertet werden als sich dies naturschutzfachlich rechtfertigen lässt. Dies wird damit begründet, daß man sich bereits im Jahr 2015 auf die Beibehaltung des so genannten Herstellungskostenansatzes geeinigt habe. Zudem lassen sich nach MLR-Behauptung viele Maßnahmen ohne eine höhere Bewertung der Trockenmauern nicht mehr wirtschaftlich umsetzen. Nach Auffassung des UM ist ein höherer Herstellungskostenansatz nicht gerechtfertigt, weil dadurch der Mehrwert der Maßnahme für die Naturschutz nicht steigt.
- Biotoptypenkategorien: Die ÖKVO fasst in Anlage 2 bestimmte Untertypen von Biotopen mit einer einheitlichen Bewertung zusammen, wenn sich deren naturschutzfachlicher Mehrwert nicht unterscheidet. Die Untertypen werden daher nicht gesondert in der Anlage 2 aufgezählt. Für den Entwurf der Novelle war seitens des UM daher keine Änderung vorgesehen. Das MLR meint aber nun, dass Biotoptypen in Anlage 2 fehlen würden, bei den Sonderkulturen beispielsweise der Weinberg. Dies sei aus fachlicher Sicht nicht erforderlich, entgegnet das UM.
- Kulisseneingrenzung und Ökokonto-Maßnahmen im Wald: Bislang ist die Aufforstung z.B. mit Eichen an jedem sekundärem Standort ökokontofähig. Dies will das MLR so beibehalten. Das UM fordert neben der bloßen Aufforstung allerdings verpflichtende Maßnahmen im Sinne des Naturschutzes wie:
- Die Pflanzungen der Bäume sollten in Gruppen „Horst- oder Truppweise“ erfolgen und gepflegt werden. Darüber sollte eine regelmäßige Erfolgskontrolle im zehnjährigen Turnus stattfinden
- Der Wildschutzzaun sollte wieder entfernt werden, wenn eine „erhebliche und flächige“ Beschädigung der Pflanzen weitgehend ausgeschlossen ist
- Das stehende und liegende Totholz muss in allen Größen belassen werden
Nachfolgend: Antwortschreiben der Umweltministerin zur Ökokonto-Verordnung