Als Sprecher für Naturschutz der Grünen Landtagsfraktion begrüße ich den Erlass des baden-württembergischen Umweltministeriums zum Schutz von Streuobstbeständen. Darin wird der gesetzliche Schutz der Streuobstbestände gemäß § 33a Naturschutzgesetz nochmals konkretisiert:
„An vielen Orten wurden Streuobstwiesen bisher gerodet, obwohl sie eigentlich unter dem Schutz des Gesetzes stehen. Oft war dieser Schutzstatus und seine Bedeutung nicht bekannt – weswegen es richtig und wichtig ist, dieses Informationsdefizit zu beheben.
Ich unterstütze daher das Schreiben der Landesregierung an die Naturschutz-, Landwirtschafts- und Baurechtsbehörden im Land, aus dem hervorgeht: Schützt unsere Streuobstwiesen - mehr noch als bisher! Denn sie erfüllen eine herausragende Rolle für den Erhalt der Biologischen Vielfalt. Beim Schutz der Streuobstbestände sind dabei ökologische Bedeutung sowohl der Obstbäume wie der Wiesen zu berücksichtigen. Das gilt sowohl für aktuelle wie für frühere Vorkommen speziell der durch EU-Recht geschützten Arten.
In den Hochstamm-Obstbäumen der Streuobstwiesen haben nicht nur in Specht- und Baumhöhlen brütende Vögel wie zum Beispiel Halsbandschnäpper ein Zuhause, sondern auch unzählige Insekten-, Fledermaus- und Pilzarten. Streuobstwiesen sind (mit mehr als 5.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie über 6.000 Obstsorten allein in Deutschland) also unser ‚Biodiversitäts-Hotspot‘ – und sollten uns deswegen genauso wichtig sein wie der Erhalt des tropischen Regenwalds. Darüber hinaus dienen Streuobstwiesen als Wasser- und CO2-Speicher.
Der Erlass der drei Ministerien unterstreicht nochmals deutlich, dass Streuobstwiesen nicht umgewandelt oder gefällt werden können, sofern ein überwiegendes öffentliches Interesse am Erhalt dieser traditionellen Obstwiesen vorliegt. Der Erlass verdeutlicht auch, dass eine Bebauung nur dann erfolgen kann, wenn eine Genehmigung vorliegt und es keine Alternativen gibt. "Sinn und Zweck der Regelung ist es, Streuobstbestände in möglichst großem Umfang zu erhalten. Primärzweck ist dem fortschreitenden Verlust von Streuobstbeständen durch Umwandlung in Wohnbebauung zu begegnen": Mit dieser Aussage verdeutlichen Umwelt-, Landwirtschafts- und Bauministerium nochmals die Intention des Naturschutzgesetzes, in dessen Begründung vorrangig der Schutz vor Bebauung benannt wird.
Vor zwei Jahren hatte die grün-schwarze Koalition die Streuobstwiesen im Biodiversitätsstärkungsgesetz unter besonderen Schutz gestellt . Der Erlass der Ministerien ist nun als dringliche Aufforderung für die Behörden zu verstehen, diese Vorgaben auch umzusetzen. Streuobstbestände sind Schatzkästchen für die biologische Vielfalt. Baden-Württemberg besitzt die europaweit größten Streuobstbestände, die erst 2021 als "Immaterielles Kulturerbe" ausgezeichnet wurden. Sie sind damit auch integraler Bestandteil unserer Kulturlandschaft.“